Westdeutscher Tischtennis-Verband e.V.

EINHEITLICHE SPIELKLEIDUNG

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Regel des Monats

Der WTT Ping-Pong-Club freut sich auf regen Zulauf und stellt den Verein vor jeder Saison vor der Herausforderung, die Spielerinnen und Spieler mit einheitlicher Spielkleidung auszustatten. Schließlich heißt es unter WO I 2:

„Während des gesamten Mannschaftskampfes ist innerhalb einer Mannschaft eine einheitliche Spielkleidung vorgeschrieben.“

Haben wir noch das Trikot in der passenden Größe in unserem Bestand? Gibt es das Modell überhaupt noch vom Hersteller? Der Satz wäre vielleicht nicht so diskussionsfreudig, wenn die Einheitlichkeit nicht auch auf dem Spielformular abgefragt werden würde und bei Missachtung mit einer Ordnungsstrafe belegt ist. Dieses Entgelt zeigt jedoch die Bedeutsamkeit der Regelung, um vor Ort zum Ausdruck zu bringen, dass hier zwei Mannschaften aufeinandertreffen. Dabei ist er unerheblich, in welcher Spielklasse der Mannschaftswettkampf stattfindet. Was in anderen (Mannschafts-)Sportarten selbstverständlich ist, führt im regionalen Tischtennissport immer wieder zu Diskussionen. Sie drehen sich oftmals um den Begriff der Einheitlichkeit. Reden wir über dasselbe Modell? Reicht die Grundfarbe? Was wäre überhaupt die Grundfarbe? Muss die Beflockung einheitlich sein? Muss die Werbung einheitlich sein?

Im August 2025 hat der DTTB eine neue Regelauslegung zum Thema „Einheitliche Trikots im Mannschaftskampf“ herausgebracht, die sich mit diesem Thema beschäftigt. Hier kommt die Regel des Monats:

„Die Einheitlichkeit von Trikots ist auch dann gegeben, wenn verschiedene Ausführungen des gleichen Modells verwendet werden. Als einheitlich gelten in diesem Sinne z.B.
• Trikots aus verschiedenen Materialien;
• Trikots als Polohemd und als T-Shirt sowie unterschiedlichen Schnitten;
• Damen- und Herrenmodelle mit unterschiedlichem, aber erkennbar zusammengehörendem Design (z.B. dieselbe Akzentfarbe oder Verzierung an unterschiedlichen Stellen);
• geringfügige Veränderungen des gleichen Modells zwischen den Jahren;
• kleine Unterschiede an Ärmeln und Kragen.
Unzulässig sind hingegen Abweichungen bei der Grundfarbe, großflächigen Formen, Mustern oder Akzentfarben auf dem Trikot. Diese müssen nahezu identisch sein, da sie den Charakter des Trikots maßgeblich beeinflussen. Wesentlich ist dabei, dass die Zugehörigkeit zur selben Mannschaft auf den ersten Blick zweifelsfrei erkannt wird, auch wenn die Spielenden nicht
unmittelbar beieinanderstehen.“

Diese Auslegung kommt also den Vereinen wie dem WTT Ping-Pong-Club entgegen, weil sie die Auslegung des Begriffes der Einheitlichkeit in einigen Punkten aufweicht, ohne den Sinn der Regel in Frage zu stellen.

Die Regelauslegung sieht zwar abschließend vor, dass Landesverbände abweichende Regelungen treffen dürfen. Von dieser Möglichkeit nimmt der WTTV jedoch Abstand.

Schon seit ein paar Jahren gibt es bereits eine Regelauslegung zur kurzen Hose bzw. zum Röckchen. So heißt es im selben Dokument:

„Die Einheitlichkeit von Hosen bzw. Röckchen ist auch dann gegeben, wenn diese von unterschiedlichen Herstellern bezogen wurden, solange die Farben identisch sind. Herstellerapplikationen wie z.B. drei weiße Streifen, ein sog. Swoosh o.ä. stören die Einheitlichkeit nicht.“

Die Frage nach einheitlicher Werbung auf der Spielkleidung wird bereits in den Int. TT-Regeln Teil B unter 2.2.7 beantwortet:

„Während eines Mannschaftskampfes müssen die daran teilnehmenden Spieler einer Mannschaft einheitlich gekleidet sein. Das gleiche gilt bei Welt-, Olympischen und Paralympischen Titelwettbewerben für die Spieler eines Doppels, sofern sie dem gleichen Verband angehören.
Von dieser Bestimmung sind Socken, Schuhe sowie Anzahl, Größe, Farbe und Design von Werbung auf der Spielkleidung ausgenommen.“

Sowohl die angesprochenen Regelauslegungen des DTTB als auch die Wettspielordnung gehen noch auf weitere Aspekte der Spielkleidung und der Werbung ein. Es lohnt sich also, in diese Dokumente reinzuschauen.

Falls du weitere Situationen erlebt hast, in denen du dir die Frage gestellt hast, wie sie geregelt sind, dann kannst du dich gerne an den Ausschuss für Schiedsrichter wenden. Und wenn du mehrere Sportkameradinnen und -kameraden kennst, die sich für die Regeln interessieren, dann kommen wir auch gerne für einen Regelkundeabend vorbei. Wir freuen uns auf deine Anfrage.

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